Re: [Wikimediach-l] Finschliff an den Statuten

2006-01-23 Thread Michael Bimmler
2006/1/22, Robin Schwab <[EMAIL PROTECTED]>:
> Michael Bimmler schrieb:
> > Bei Paket 1 stimme ich absolut zu
> > ad Paket 2: Aufhebung/Auflösung: ianal aber könnte es sein, dass das
> > eine (Auflösung?) durch Mitgliederbeschluss geschieht und das andere
> > (Aufhebung?) durch richterlichen Beschluss (cf. ZGB Art. 76 ff.
> > http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a76.html) ? Zu den
>
> Ich bin auch kein Anwalt, aber in dem zitierten ZGB-Artikel ist NUR von
> Auflösung die Rede, egal wie sie ausgelöst wird. Es kann sein, dass dies
> in Deutschland, von wo der Text übernommen wurde, anders ist.
Stimmt. Also von mir aus muss das nicht rein.
>
> > vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder: Bis jetzt haben wir noch
> > keine bestimmt, m.E: hängt das stark mit der Frage zusammen, wer für
> > den Verein unterschriftsberechtigt ist (z.B. bei Verträgen) und laut
> > Art. 10 (6) heisst es ja "Rechtsverbindlich für den Verein zeichnen
> > zwei Mitglieder des Vorstandes." Aber dennoch würde ich die von dir
> > vorgeschlagene Aenderung begrüssen.
> > Vorschlag (da ich mässig Lust auf wochenlange Verzögerungen habe):
> > Wenn in den nächsten 5 Tagen keine Einwände kommen (insbesondere zu
> > Paket 1), werden die unumstrittenen Aenderungen "per Akklamation"
> > genehmigt.
>
> ack.
>
> Gruss
>
> Robin
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Re: [Wikimediach-l] Finschliff an den Statuten

2006-01-22 Thread Robin Schwab

Michael Bimmler schrieb:

Bei Paket 1 stimme ich absolut zu
ad Paket 2: Aufhebung/Auflösung: ianal aber könnte es sein, dass das
eine (Auflösung?) durch Mitgliederbeschluss geschieht und das andere
(Aufhebung?) durch richterlichen Beschluss (cf. ZGB Art. 76 ff.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a76.html) ? Zu den


Ich bin auch kein Anwalt, aber in dem zitierten ZGB-Artikel ist NUR von 
Auflösung die Rede, egal wie sie ausgelöst wird. Es kann sein, dass dies 
in Deutschland, von wo der Text übernommen wurde, anders ist.



vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder: Bis jetzt haben wir noch
keine bestimmt, m.E: hängt das stark mit der Frage zusammen, wer für
den Verein unterschriftsberechtigt ist (z.B. bei Verträgen) und laut
Art. 10 (6) heisst es ja "Rechtsverbindlich für den Verein zeichnen
zwei Mitglieder des Vorstandes." Aber dennoch würde ich die von dir
vorgeschlagene Aenderung begrüssen.
Vorschlag (da ich mässig Lust auf wochenlange Verzögerungen habe):
Wenn in den nächsten 5 Tagen keine Einwände kommen (insbesondere zu
Paket 1), werden die unumstrittenen Aenderungen "per Akklamation"
genehmigt.


ack.

Gruss

Robin
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Re: [Wikimediach-l] Finschliff an den Statuten

2006-01-22 Thread Michael Bimmler
Bei Paket 1 stimme ich absolut zu
ad Paket 2: Aufhebung/Auflösung: ianal aber könnte es sein, dass das
eine (Auflösung?) durch Mitgliederbeschluss geschieht und das andere
(Aufhebung?) durch richterlichen Beschluss (cf. ZGB Art. 76 ff.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a76.html) ? Zu den
vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder: Bis jetzt haben wir noch
keine bestimmt, m.E: hängt das stark mit der Frage zusammen, wer für
den Verein unterschriftsberechtigt ist (z.B. bei Verträgen) und laut
Art. 10 (6) heisst es ja "Rechtsverbindlich für den Verein zeichnen
zwei Mitglieder des Vorstandes." Aber dennoch würde ich die von dir
vorgeschlagene Aenderung begrüssen.
Vorschlag (da ich mässig Lust auf wochenlange Verzögerungen habe):
Wenn in den nächsten 5 Tagen keine Einwände kommen (insbesondere zu
Paket 1), werden die unumstrittenen Aenderungen "per Akklamation"
genehmigt.
Gruss
Michael
2006/1/22, Robin Schwab <[EMAIL PROTECTED]>:
> Schöne Sunntig mitenand
>
> Beim Versuch, einen Artikel der Statuten zu übersetzten, bin ich auf
> einige Feinheiten bei der deutschen Version der Statuten aufmerksam
> geworden, siehe
>
> http://ch.wikimedia.org/wiki/Talk:Bylaws/De
>
> Gruss
>
> Robin
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[Wikimediach-l] Finschliff an den Statuten

2006-01-22 Thread Robin Schwab

Schöne Sunntig mitenand

Beim Versuch, einen Artikel der Statuten zu übersetzten, bin ich auf 
einige Feinheiten bei der deutschen Version der Statuten aufmerksam 
geworden, siehe


http://ch.wikimedia.org/wiki/Talk:Bylaws/De

Gruss

Robin
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