Hallo,
Das mit dem Port 53 sperren. Das geht sicherlich zu weit und wäre sogar 
rechtlich anfechtbar. Auch fremde DNS zu sperren ist problematisch... Zudem DNS 
sec verwendet nicht jeder Provider... Wenn man schlussendlich alle nicht DNS 
Sec sperrt oder stört dass ist für mich ein wenig komisch...
Das Geldspielgesetz geht nur gegen Geldspielbanken. Eine DNS Sperre 53 geht 
gegen diverse andere Server, was was die Befürworter gesagt haben werden wir 
nicht machen. Also wenn das so ist müssten wir die ganze Abstimmung vom 
Bundesgericht für ungültig erklären lassen, mit der Begründung die Befürworter 
haben total falsche Angaben gemacht. Weil die Sperren über die Spielbanken 
gehen.


Mit freundlichen Grüssen


X. Aerni



Xaver Aerni 



Xariffusion Informatik & Telecom
Zürichstrasse 10a
8340 Hinwil
Tel. +41 43 843 78 78
       +1 707 361 68 39
Fax +41 43 843 78 70
[email protected]
Web: http://www.pop.ch
            http://www.xariffusion.ch

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Xaver Aerni [mailto:[email protected]] 
Gesendet: Dienstag, 25. Juni 2019 17:10
An: 'Benoit Panizzon' <[email protected]>
Betreff: AW: [swinog] Geldspielgesetz: Zugangssperren. Wirklich vom Volk so 
gewünscht?

Hallo,
Das mit dem Port 53 sperren. Das geht sicherlich zu weit und wäre sogar 
rechtlich anfechtbar. Auch fremde DNS zu sperren ist problematisch... Zudem DNS 
sec verwendet nicht jeder Provider... Wenn man schlussendlich alle nicht DNS 
Sec sperrt oder stört dass ist für mich ein wenig komisch...
Das Geldspielgesetz geht nur gegen Geldspielbanken. Eine DNS Sperre 53 geht 
gegen diverse andere Server, was was die Befürworter gesagt haben werden wir 
nicht machen. Also wenn das so ist müssten wir die ganze Abstimmung vom 
Bundesgericht für ungültig erklären lassen, mit der Begründung die Befürworter 
haben total falsche Angaben gemacht. Weil die Sperren über die Spielbanken 
gehen.




Mit freundlichen Grüssen


X. Aerni



Xaver Aerni 



Xariffusion Informatik & Telecom
Zürichstrasse 10a
8340 Hinwil
Tel. +41 43 843 78 78
       +1 707 361 68 39
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: [email protected] [mailto:[email protected]] Im 
Auftrag von Benoit Panizzon
Gesendet: Dienstag, 25. Juni 2019 15:59
An: SWINOG <[email protected]>
Betreff: [swinog] Geldspielgesetz: Zugangssperren. Wirklich vom Volk so 
gewünscht?

Hallo zusammen

Ich darf mich mit der Aufforderung der Eidgenössische Spielbankenkommission und 
Suissedigial auseinandersetzen die gewünschten DNS Sperren bei uns per 1. Juli 
einzurichten.

Es geht mir hierbei hauptsächlich um die technische Umsetzung, so dass der 
Wunsch der ESBK wirklich umgesetzt wird.

* Muss der Traffic auf Port 53 intercepted werden, damit Kunden keine
  eigene DNS Server mehr betreiben können und nicht die DNS Server von
  Google und CloudFlare nutzen können?
  Wir möchten vor allem verhindert, dass durch diese Aktion unsere
  Kunden mehr zu Google & Co getrieben werden und diesen noch mehr
  Daten über ihr Nutzugsverhalten zur Verfügung stellen.

* Wir setzen wir vom Bakom gewünscht DNSSEC Validierung ein. Woher
  erhalten wir gültige Keys für die DNS Zonen welche wir 'hijacken'?

Suissedigital sagt mir, es gehe nur einzig darum, auf unseren 'Caching'
DNS Server die genannten Domains zu sperren, damit die Kunden diese darüber 
NICHT resolven können. Alles andere sei nicht verlangt.

Ich habe eingewendet, dass dies absolut nutzlos sei, da die Kunden sehr genau 
wissen, wie dies zu umgehen ist. Suissedigital wie auch Bakom stimmen mir hier 
zu. Suissedigital sagt mir aber diese DNS Sperren seien bei einer 
Volksabstimmung Thema gewesen und das Volk habe, obwohl von allen Experten 
immer wieder darauf hingewiesen wurde, dass dies nicht funktioniert, sich für 
die Variante DNS Sperren entschieden.

Interessant, ich müsste diese Volksabstimmung doch irgendwie mitgekriegt haben. 
Stimmt dies?

Wie setzt ihr dies um?

Mit freundlichen Grüssen

-Benoît Panizzon-
-- 
I m p r o W a r e   A G    -    Leiter Commerce Kunden
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