FYI.
--- Begin Message --- Title: Sperrverf�gungen der Untersuchungsrichterin des Kantons Waadt - Muster f�r eine EinspracheSehr geehrte Damen und Herren
Wie die meisten von Ihnen bereits informiert worden sind, wird im VIT unter der Leitung der Vorsitzenden des Arbeitskreises Delikte, Frau Carmen de la Cruz, sunrise TDC Switzerland AG, ein Muster f�r eine Einsprache gegen die Sperrverf�gungen der Untersuchungsrichterin des Kantons Waadt vom 11.12.02 betreffend die Websites http:\\www.appel-au-peuple.org, http:\\de.geocities.com/justicecontrol sowie http:\\www.swiss-corruption.com erarbeitet.
Zur Zeit laufen die letzten Bereinigung am Mustertext. Wir werden Ihnen diesen heute
Dienstag, 17.12.02, bis 16.00 Uhr
zustellen k�nnen.
Um die in den Verf�gungen der Untersuchungsrichterin genannte Frist von 5 Tagen einzuhalten, ist es wichtig, dass Sie Ihre auf dem Mustertext basierende Einsprache noch heute versenden. Hierzu wird es notwendig sein, dass Sie:
- im Mustertext an den jeweils markierten Stellen die f�r Ihre Firma zutreffenden Angaben erg�nzen,
- die Einsprache rechtsg�ltig, durch zeichnungsberechtigte Personen unterschreiben und
- zur Sicherung des Beweises der rechtzeitigen Erhebung der Einsprache diese als Einschreiben versenden.
Wegen des von der Untersuchungsrichterin gew�hlten, prozessual unklaren Vorgehens, ist offen, ob die Einsprache aufschiebende Wirkung haben wird. Es ist somit damit zu rechnen, dass die von der Untersuchungsrichterin angeordnete Sperrung der Websites wird durch die Einreichung der Einsprache in ihrer Wirkung wohl nicht aufgehoben wird.
Wenn Sie daher das Risiko, wegen Missachtung der Anordnung der Untersuchungsrichterin strafbar zu machen (Art. 292 Strafgesetzbuch Ungehorsam gegen amtliche Verf�gungen kann mit Haft bis 3 Monate oder mit Busse bis CHF 5'000.-- bestraft werden), vermeiden wollen, empfehlen wir Ihnen trotz der Einsprache die obengenannten Websites gem�ss der Anordnung der Untersuchungsrichterin zumindest vorl�ufig zu sperren (Blockierung der URLs im Proxy- und der Domainnamen im DNS-Server).
Auch wenn die Einsprache keine aufschiebende Wirkung hat, ist es trotzdem wichtig, dass Sie gegen die Verf�gungen der Untersuchungsrichterin Einsprache erheben. Andernfalls droht die Gefahr, dass das von der Untersuchungsrichterin des Kantons Waadt gew�hlte Vorgehen anderen Strafverfolgungsbeh�rden als Vorbild dient, und die ISPs bald mit einer Vielzahl von Sperrverf�gungen konfrontiert werden. Um dies nach M�glichkeit zu verhindern, ist es wichtig, im Rahmen einer Anfechtung der Verf�gungen der Untersuchungsrichterin die Rechtslage zu kl�ren und zu verhindern, dass durch die Strafverfolgungsbeh�rden von den Providern Massnahmen verlangt werden, die letztlich nutzlos sind, das eine Sperrung im Ausland gelegener illegaler Inhalte sich nicht einmal f�r kurze wirksam Durchsetzen l�sst.
Mit freundlichen Gr�ssen
Verband Inside Telecom (VIT)
Dr. U. Widmer, Gesch�ftsf�hrerinVerband Inside Telecom (VIT)
Schosshaldenstrasse 32
CH-3000 Bern 32
Tel. +41 31 351 66 36
Fax +41 31 351 66 50
mailto:[EMAIL PROTECTED]
http://www.vit.ch
--- End Message ---
