--- Begin Message ---
[Bund] �berwachung des E-Mail-Verkehrs f�r die Strafverfolgung ab April
2003 technisch m�glich
Das Gesetz �ber die �berwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs [B�PF]
sieht im
Rahmen von Strafverfahren neben der Telefon�berwachung auch die
E-Mail-�berwachung vor.
Sind die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben, kann von den zust�ndigen
Beh�rden [richterliche Genehmigung vorausgesetzt] eine E-Mail-�berwachung
angeordnet werden.
F�r die Durchf�hrung ist der �Dienst f�r besondere Aufgaben/DBA� im Eidg.
Departement f�r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation/UVEK zust�ndig.
Der
DBA ist nun mit der notwendigen Organisation und technischen Infrastruktur
ausger�stet, so dass angeordnete E-Mail-�berwachungen ab April 2003
durchgef�hrt werden k�nnen.
Mail-Inhalte k�nnen nicht r�ckwirkend erhoben werden, Mail-Randdaten k�nnen
bis
maximal sechs Monate zur�ck erhoben werden.
Bis im Jahre 2004 soll auch die Modernisierung der �berwachung der Fest-
und
Mobilnetztelefonie umgesetzt sein. Auch hier sind umfangreiche
Investitionen
der Telekommunikationsgesellschaften und des UVEK erforderlich.
Link zur UVEK-Medienmitteilung vom 25. M�rz 2003:
http://www.uvek.admin.ch/gs_uvek/de/dokumentation/medienmitteilungen/artikel/200
30325/01339/index.html
Link zum Bundesgesetz [B�PF]:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c780_1.html
Ende der Mitteilung
http://dsbzg.instanthost.ch/dsbzg/content.nsf/$AllByUnid/EAB9BAD98AA9216DC1256CF70050B350
**********************************************
Hier finden Sie s�mtliche archivierten Beitr�ge:
http://dsbzg.instanthost.ch
Sie k�nnen jederzeit via untenstehenden Link Ihren Abo-Eintrag in der
Mailing-Liste �ndern oder l�schen. Nur Sie haben Zugang zu Ihrem
Abo-Eintrag.
http://dsbzg.instanthost.ch/dsbzg/subscriptions.nsf/$AllByUnid/DD645E26033827CFC1256B480044A4E0
--- End Message ---