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[Bund] �berwachung des E-Mail-Verkehrs f�r die Strafverfolgung ab April
2003 technisch m�glich

Das Gesetz �ber die �berwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs [B�PF]
sieht im
Rahmen von Strafverfahren neben der Telefon�berwachung auch die
E-Mail-�berwachung vor.
Sind die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben, kann von den zust�ndigen
Beh�rden [richterliche Genehmigung vorausgesetzt] eine E-Mail-�berwachung
angeordnet werden.

F�r die Durchf�hrung ist der �Dienst f�r besondere Aufgaben/DBA� im Eidg.
Departement f�r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation/UVEK zust�ndig.
Der
DBA ist nun mit der notwendigen Organisation und technischen Infrastruktur
ausger�stet, so dass angeordnete E-Mail-�berwachungen ab April 2003
durchgef�hrt werden k�nnen.
Mail-Inhalte k�nnen nicht r�ckwirkend erhoben werden, Mail-Randdaten k�nnen
bis
maximal sechs Monate zur�ck erhoben werden.

Bis im Jahre 2004 soll auch die Modernisierung der �berwachung der Fest-
und
Mobilnetztelefonie umgesetzt sein. Auch hier sind umfangreiche
Investitionen
der Telekommunikationsgesellschaften und des UVEK erforderlich.

Link zur UVEK-Medienmitteilung vom 25. M�rz 2003:
http://www.uvek.admin.ch/gs_uvek/de/dokumentation/medienmitteilungen/artikel/200

30325/01339/index.html

Link zum Bundesgesetz [B�PF]:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c780_1.html

Ende der Mitteilung

http://dsbzg.instanthost.ch/dsbzg/content.nsf/$AllByUnid/EAB9BAD98AA9216DC1256CF70050B350

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