On Monday, 31 Mar 2003 18:21, Marco Huggenberger wrote:

> Das Gesetz �ber die �berwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs [B�PF]
> sieht im
> Rahmen von Strafverfahren neben der Telefon�berwachung auch die
> E-Mail-�berwachung vor.
> Sind die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben, kann von den zust�ndigen
> Beh�rden [richterliche Genehmigung vorausgesetzt] eine E-Mail-�berwachung
> angeordnet werden.

Nett, dass der liebe Staat auf uns aufpasst. ;-)
Wurden da irgendwelche Schnittstellen definiert? Was bekommen sie
alles? Log Auszug? tcpdum Output?

Und wer ist �berhaupt von dieser tollen Idee �berhaupt betroffen?
Nur die Provider? Was ist mit den Unternehmen und den
Privatpersonen?



Gruss, Ihsan...
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