On Monday, 31 Mar 2003 18:21, Marco Huggenberger wrote: > Das Gesetz �ber die �berwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs [B�PF] > sieht im > Rahmen von Strafverfahren neben der Telefon�berwachung auch die > E-Mail-�berwachung vor. > Sind die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben, kann von den zust�ndigen > Beh�rden [richterliche Genehmigung vorausgesetzt] eine E-Mail-�berwachung > angeordnet werden.
Nett, dass der liebe Staat auf uns aufpasst. ;-) Wurden da irgendwelche Schnittstellen definiert? Was bekommen sie alles? Log Auszug? tcpdum Output? Und wer ist �berhaupt von dieser tollen Idee �berhaupt betroffen? Nur die Provider? Was ist mit den Unternehmen und den Privatpersonen? Gruss, Ihsan... -- <!-- http://ihsan.dogan.ch/ --> PGP encrypted mail preferred. PGP public key: http://ihsan.dogan.ch/ihsan.asc
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