On 04.01.2013 17:30, Martin Vonwald (imagic) wrote:
Am 04.01.2013 um 17:11 schrieb Friedrich Volkmann<[email protected]>:

nix außerhalb (der Freiland-100er ist durch highway=primary/secondary/tertiary 
schon impliziert).

Ist mir völlig neu, dass diese Limits nicht mehr eingetragen werden sollen.

Na so neu ist http://wiki.openstreetmap.org/wiki/OSM_tags_for_routing/Maxspeed#Default_speed_limits_by_country aber nicht mehr. Und ich hab noch nirgends gelesen, dass es jemals eine Verpflichtung gab, auf jeden Way ein explizites maxspeed zu setzen. Das wär doch absurd bei 60 Millionen highways in der Datenbank, da sind implizite Defaults unabdingbar. Das gleiche gilt für access usw. (http://wiki.openstreetmap.org/wiki/OSM_tags_for_routing/Access-Restrictions#Austria) - oder setzt du access=no + motor_vehicle=yes + moped=no + mofa=no + agricultural=no + snowmobile=no auf jeden einzelnen Autobahn-Way?

Aber solange die Limits, welche andere User eintragen nicht wieder gelöscht 
werden, ist es kein zu großes Problem.

maxspeed=100 auf Freilandstraßen ohne source:maxspeed lösche ich raus, weil das nur Probleme macht. Wenn sich mal das gesetzliche Limit für Freilandstraßen ändert, lassen sich solche Angaben nicht automatisiert umtaggen. Z.B. stehen am A3-Zubringer bei Wulkaprodersdorf 100er-Tafeln, dort müsste man das maxspeed gleichlassen.

Solche Angaben stammen oft von Potlatch-Usern, die auf jede Straße auch noch ein access=yes + motorcar=yes + foot=yes + oneway=no + cycleway=no setzen. In so langen Listen von Tags kann man beim Editieren leicht was übersehen, z.B. wenn nach von 50 Ways mit oneway=no dann doch mal einer mit oneway=yes dabei ist. Darum bitte nur solche Tags setzen, die wenigstens ansatzweise einen Informationsgehalt haben.

Grundsätzlich sollte man das taggen, was angeschrieben ist, und nicht das, was sich daraus ergibt, dass nichts angeschrieben ist. Also wenn wo eine Gewichtsbeschränkung steht, taggt man die Gewichtsbeschränkung, und wenn nichts steht, taggt man nichts. Wir müssen als Mapper nicht wissen, dass das KFG nur 44 t zulässt.

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