> Gesendet: Dienstag, 05. November 2013 um 12:45 Uhr > Von: "Stefan Schiffer" <[email protected]> > An: "'OpenStreetMap AT'" <[email protected]> > Betreff: Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat > > Auch bei diesem Beitrag habe ich zu schnell auf "Senden" gedrückt: können > schon, dürfen nicht :-) > > -----Ursprüngliche Nachricht----- > Von: Stefan Schiffer [mailto:[email protected]] > Gesendet: Dienstag, 5. November 2013 11:05 > An: 'OpenStreetMap AT' > Betreff: Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat > > Friedrich Volkmann schrieb am Montag, 4. November 2013 06:47 > > >Ja klar, denn woher sollte man sonst wissen, wo ein Privatgrund anfängt. > >Keiner kann von überall den Grundstückskataster im Kopf haben. > > So einfach ist es (wie meistens bei Rechtsfragen) nicht. Wenn erkennbar ist, > dass es sich nicht um öffentlichen >Grund handelt, dann braucht es bestimmt > keine Gartentür oder ein Verbotsschild für eine erfolgreiche > >Besitzstörungsklage oder glaubt jemand wirklich, dass man mit diesem > Argument ohne weiteres das Auto in der > Wiese eines Bauers abstellen kann oder gar drüberfahren kann? Selbiges gilt > für den Vorgarten. *)
Vielen Dank für deine Erläuterung, dacht ichs mir doch! > > Ich schlage vor, dass insbesondere bei Rechtsfragen nicht spekuliert werden > soll, weil das den Signal-Rauschabstand negativ beeinflusst, der in dieser > Liste zeitweise ohnehin recht gering ist. Signal-Rauschabstand->Feiner Ausdruck, habe nachschlagen müssen > > Zu Wanderkarten gibt es ein Erkenntnis des OGH aus dem Jahr 1995, das auch > für die OSM-Community interessant sein könnte: http://goo.gl/X3q7Zx > > Stefan > > *) § 339 ABGB Der Besitz mag von was immer für einer Beschaffenheit sein, so > ist niemand befugt, denselben eigenmächtig zu stören. Der Gestörte hat das > Recht, die Untersagung des Eingriffes, und den Ersatz des erweislichen > Schadens gerichtlich zu fordern. > > In ABGB-ON ist unter RZ 6 zu lesen: "„Eigenmächtig“ ist lediglich im Sinne > von „unbefugt“ zu verstehen, bezeichnet also das Fehlen von – spezifisch > besitzrechtlich zu beurteilenden – Rechtfertigungsgründen. Absicht des > Besitzerwerbs oder ein besonderes Störungsbewusstsein sind nicht > erforderlich, ebenso wenig ein Verschulden. Ein Irrtum schließt zwar nicht > den Eingriff, allenfalls aber die Wiederholungsgefahr und damit > Unterlassungsansprüche aus." > > Wer sich diesbezüglich vertiefen will, dem sei der ABGB-Kommentar von Rummel > empfohlen, wo in Rz 4 zu § 339 ABGB ausführlich auf die Thematik "störende > Handlung" eingegangen wird. Ua ist dort zu lesen: " Auch die Absicht u das > gelegentl geforderte Bewußtsein der Störung (...) sind keine taugl Mittel zur > Abgrenzung von besitzfernem Geschehen: Irrtum u guter Glaube hindern die > Klage nicht (...), u zw (.) auch nicht die irrtüml (unberechtigte) Annahme > einer behördl Erlaubnis. Selbst Unkenntnis fremden (Rechts-)Besitzes schützt > nicht vor Besitzstörungsansprüchen (...), denn die Eigenmacht (Rz 5) ist > objektive Gegebenheit, nicht aber Inhalt des Bewußtseins. > > > -----Ursprüngliche Nachricht----- > Von: Friedrich Volkmann [mailto:[email protected]] > Gesendet: Montag, 4. November 2013 06:47 > An: [email protected] > Betreff: Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat > > On 03.11.2013 23:16, Gabriel Pfuner wrote: > > > Okey wusste ich nicht, dachte Privatgrund ist immer ausgenommen von > > öffentlichen Verkehr. dh also, wenn ich kein Gartentürl hab und kein > > Verbotsschild anbringe darf Gott und die Welt über mein Grundstück > > gehen/fahren... > > Ja klar, denn woher sollte man sonst wissen, wo ein Privatgrund anfängt. > Keiner kann von überall den Grundstückskataster im Kopf haben. > > Sogar mit Türl und Verbotsschild ist es nicht immer ganz einfach, siehe > Servitutsrecht. > > > Konkret geht es um den "Feldweg" (eigentlich eine normal asphaltierte > > Straße) der bei den Häusern #5, #109 und #109b sowie #29 #34 vorbei geht. > > OSM: http://www.openstreetmap.org/#map=18/47.91687/13.14693 > > Da fällt mir noch was anderes auf: Hier haben viele Straßen in OSM die Namen > Bayerham, Seewalchen usw. Solche Namen gehören entfernt, denn das sind > Orts- und keine Straßennamen. > > Außerdem scheint mir place=village (d.h. Dorf) im Falle von Bayerham etwas > übertrieben. Ein Dorf ist normalerweise etwas größer und hat typischerweise > einen Ortskern mit Kirche, Kaufhaus, mitunter auch Volksschule u.dgl. Darum > für Bayerham eher place=hamlet. > > > Bei den anderen muss ich mal schaun ob diese per Verbosttafel > > gekennzeichnet sind, hab da darauf noch nie geachtet da für mich > > völlig klar war das der Grund zwischen den diversen Häusern den > > jeweiligen Bauern gehört. Land hald;-) > > Normalerweise stehen an solchen Zufahrten keine Verbotsschilder, weil sich > sowieso selten ein Fremder dorthin verirrt. Höchstens Zusteller, und gerade > die will man nicht aussperren. > > -- > Friedrich K. Volkmann http://www.volki.at/ > Adr.: Davidgasse 76-80/14/10, 1100 Wien, Austria > > _______________________________________________ > Talk-at mailing list > [email protected] > https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at > > > _______________________________________________ > Talk-at mailing list > [email protected] > https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at > > > _______________________________________________ > Talk-at mailing list > [email protected] > https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at > _______________________________________________ Talk-at mailing list [email protected] https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at
