> Gesendet: Dienstag, 05. November 2013 um 12:45 Uhr
> Von: "Stefan Schiffer" <[email protected]>
> An: "'OpenStreetMap AT'" <[email protected]>
> Betreff: Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat
>
> Auch bei diesem Beitrag habe ich zu schnell auf "Senden" gedrückt: können 
> schon, dürfen nicht :-)
> 
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Stefan Schiffer [mailto:[email protected]] 
> Gesendet: Dienstag, 5. November 2013 11:05
> An: 'OpenStreetMap AT'
> Betreff: Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat
> 
> Friedrich Volkmann schrieb am Montag, 4. November 2013 06:47
> 
> >Ja klar, denn woher sollte man sonst wissen, wo ein Privatgrund anfängt. 
> >Keiner kann von überall den Grundstückskataster im Kopf haben.
> 
> So einfach ist es (wie meistens bei Rechtsfragen) nicht. Wenn erkennbar ist, 
> dass es sich nicht um öffentlichen >Grund handelt, dann braucht es bestimmt 
> keine Gartentür oder ein Verbotsschild für eine erfolgreiche 
> >Besitzstörungsklage oder glaubt jemand wirklich, dass man mit diesem 
> Argument ohne weiteres das Auto in der 
> Wiese eines Bauers abstellen kann oder gar drüberfahren kann? Selbiges gilt 
> für den Vorgarten. *)

Vielen Dank für deine Erläuterung, dacht ichs mir doch!

> 
> Ich schlage vor, dass insbesondere bei Rechtsfragen nicht spekuliert werden 
> soll, weil das den Signal-Rauschabstand negativ beeinflusst, der in dieser 
> Liste zeitweise ohnehin recht gering ist.

Signal-Rauschabstand->Feiner Ausdruck, habe nachschlagen müssen

> 
> Zu Wanderkarten gibt es ein Erkenntnis des OGH aus dem Jahr 1995, das auch 
> für die OSM-Community interessant sein könnte: http://goo.gl/X3q7Zx
> 
> Stefan
> 
> *) § 339 ABGB Der Besitz mag von was immer für einer Beschaffenheit sein, so 
> ist niemand befugt, denselben eigenmächtig zu stören. Der Gestörte hat das 
> Recht, die Untersagung des Eingriffes, und den Ersatz des erweislichen 
> Schadens gerichtlich zu fordern.
> 
> In ABGB-ON ist unter RZ 6 zu lesen: "„Eigenmächtig“ ist lediglich im Sinne 
> von „unbefugt“ zu verstehen, bezeichnet also das Fehlen von – spezifisch 
> besitzrechtlich zu beurteilenden – Rechtfertigungsgründen. Absicht des 
> Besitzerwerbs oder ein besonderes Störungsbewusstsein sind nicht 
> erforderlich, ebenso wenig ein Verschulden. Ein Irrtum schließt zwar nicht 
> den Eingriff, allenfalls aber die Wiederholungsgefahr und damit 
> Unterlassungsansprüche aus."
> 
> Wer sich diesbezüglich vertiefen will, dem sei der ABGB-Kommentar von Rummel 
> empfohlen, wo in Rz 4 zu § 339 ABGB ausführlich auf die  Thematik "störende 
> Handlung" eingegangen wird. Ua ist dort zu lesen: " Auch die Absicht u das 
> gelegentl geforderte Bewußtsein der Störung (...) sind keine taugl Mittel zur 
> Abgrenzung von besitzfernem Geschehen: Irrtum u guter Glaube hindern die 
> Klage nicht (...), u zw (.) auch nicht die irrtüml (unberechtigte) Annahme 
> einer behördl Erlaubnis. Selbst Unkenntnis fremden (Rechts-)Besitzes schützt 
> nicht vor Besitzstörungsansprüchen (...), denn die Eigenmacht (Rz 5) ist 
> objektive Gegebenheit, nicht aber Inhalt des Bewußtseins.
> 
> 
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Friedrich Volkmann [mailto:[email protected]]
> Gesendet: Montag, 4. November 2013 06:47
> An: [email protected]
> Betreff: Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat
> 
> On 03.11.2013 23:16, Gabriel Pfuner wrote:
> 
> > Okey wusste ich nicht, dachte Privatgrund ist immer ausgenommen von 
> > öffentlichen Verkehr. dh also, wenn ich kein Gartentürl hab und kein 
> > Verbotsschild anbringe darf Gott und die Welt über mein Grundstück 
> > gehen/fahren...
> 
> Ja klar, denn woher sollte man sonst wissen, wo ein Privatgrund anfängt. 
> Keiner kann von überall den Grundstückskataster im Kopf haben.
> 
> Sogar mit Türl und Verbotsschild ist es nicht immer ganz einfach, siehe 
> Servitutsrecht.
> 
> > Konkret geht es um den "Feldweg" (eigentlich eine normal asphaltierte 
> > Straße) der bei den Häusern #5, #109 und #109b sowie #29 #34 vorbei geht.
> > OSM: http://www.openstreetmap.org/#map=18/47.91687/13.14693
> 
> Da fällt mir noch was anderes auf: Hier haben viele Straßen in OSM die Namen 
> Bayerham, Seewalchen usw.  Solche Namen gehören entfernt, denn das sind
> Orts- und keine Straßennamen.
> 
> Außerdem scheint mir place=village (d.h. Dorf) im Falle von Bayerham etwas 
> übertrieben. Ein Dorf ist normalerweise etwas größer und hat typischerweise 
> einen Ortskern mit Kirche, Kaufhaus, mitunter auch Volksschule u.dgl.  Darum 
> für Bayerham eher place=hamlet.
> 
> > Bei den anderen muss ich mal schaun ob diese per Verbosttafel 
> > gekennzeichnet sind, hab da darauf noch nie geachtet da für mich 
> > völlig klar war das der Grund zwischen den diversen Häusern den 
> > jeweiligen Bauern gehört. Land hald;-)
> 
> Normalerweise stehen an solchen Zufahrten keine Verbotsschilder, weil sich 
> sowieso selten ein Fremder dorthin verirrt. Höchstens Zusteller, und gerade 
> die will man nicht aussperren.
> 
> -- 
> Friedrich K. Volkmann       http://www.volki.at/
> Adr.: Davidgasse 76-80/14/10, 1100 Wien, Austria
> 
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> [email protected]
> https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at
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