Hallo,

Wald hat in Österreich eine Sonderstellung. Hier wird das Thema schön erklärt wenn man sich nicht selber durchs Forstgesetz quälen will:

https://www.bmnt.gv.at/forst/wald-gesellschaft/verhalten_wald/betretenwald.html

Was deine Frage betrifft, grundstätzlich ist das Betreten von Wäldern erlaubt.

"Kann man als Waldeigentümer das Betreten des eigenen Waldes verbieten?
Wald darf unter bestimmten Voraussetzungen (§ 34 ForstG) vom Waldeigentümer von der Benützung zu Erholungszwecken befristet oder dauernd ausgenommen werden."

§ 34 ist relativ lang, deswegen will ich ihn hier nicht komplett reinkopieren. Es läuft drauf hinaus, dass es nur mit bestimmen Begründungen möglich ist, den Wald zu sperren. Keine Lust auf gemappte Wege zu haben ist keiner davon. Außerdem muss die Sperre klar ersichtlich gekennzeichnet sein.

Ich würde mir deswegen keine Sorgen machen.
Der Eigentümer müsste nachweisen, dass du nicht zu Erholungszwecken dort warst und wenn du einfach durchspazierst wird er keine chance haben.

Mfg,
Adry

Am 03.12.2018 um 16:52 schrieb Frederik Ramm:
Hallo,

wie ist denn in Österreich die Rechtslage: Wenn der Besitzer eines
Grundstücks - sagen wir mal jetzt nicht ein Reihenhausgarten, wo man
noch mit PRivatsphäre argumentieren könnte, sondern ein Wald oder
größere landwirtschaftliche Fläche - nicht möchte, dass die Wege auf
seinem Land eingezeichnet werden: Müssen wir uns daran halten?

Oder kann der Grundbesitzer zwar den Zugang zu seinem Land beschränken,
nicht aber, was man vom Luftbild abpinselt?

Ein Grundbesitzer hat in persönlicher Kommunikation (wg. einer
DWG-Beschwerde) davon gesprochen, dass das ungenehmigte Mappen von Wegen
auf Privatgrund ein "Eingriff in das Privateigentum" sei. In Deutschland
hat das rechtlich keinen Bestand - wie ist aber die Situation in Österreich?

Bye
Frederik


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