2007/12/31, Guenther Meyer <[EMAIL PROTECTED]>:
> das alte problem wieder:
> "kreisstrasse" ist eine administrative bezeichnung, es sagt eigentlich nur,
> dass der landkreis fuer die strasse verantwortlich ist. saemtliche anderen
> attribute (wie z.B. "...ist unwichtiger als staatsstrasse, ist kein
> verkehrsberuhigter bereich"), moegen vielleicht in den meisten faellen
> zutreffen; trotzdem sagt der begriff "kreisstrasse" ausser dem o.g. nichts
> davon mit sicherheit aus...

An der besagten Stelle ist es aber nicht nur aus administrativen
Gründen sinnvoll, die Straße als "tertiary" zu taggen, sondern auch
von ihrer Bedeutung her ...

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