>> einer Wohnstraße die betreffenden Hinweiszeichen (§ 53 >> <http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stvo01.htm#%C2%A7_53.> Abs. 1 >> Z 9c bzw. 9d) anzubringen sind. > > Diese Abschnitte stammen offenbar aus der StVO aus dem Jahre 1960 (auf diese > Fassung verweist jedenfalls der Link im letzten Absatz). > > In der (weniger wortreichen) aktuellen Fassung > <http://bundesrecht.juris.de/stvo/BJNR015650970.html> taucht der Begriff > Wohnstraße nicht auf. Die durch die "Spielstraßen"-Verkehrszeichen > bezeichneten Gebiete heißen "Verkehrsberuhigte Bereiche" - §42 (4a):
Hallo Johannes, Mario hatte leider nicht explizit darauf hingewiesen. Sein Link verraet es aber: er bezieht sich auf den aktuell gueltigen § 53 der OESTERREICHER StVO. Dort heisst das Konstrukt eben Wohnstraße. In Deutschland, laut StVO zum Zeichen 325, heisst es Verkehrsberuhigter Bereich. Die genaue Bedeutung ist etwas unterschiedlich, vgl. http://wiki.openstreetmap.org/index.php/Proposed_features/living_street#National_Specialties Schoenen Gruss Martin -- GMX FreeMail: 1 GB Postfach, 5 E-Mail-Adressen, 10 Free SMS. Alle Infos und kostenlose Anmeldung: http://www.gmx.net/de/go/freemail _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

