>> einer Wohnstraße die betreffenden Hinweiszeichen (§ 53
>> <http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stvo01.htm#%C2%A7_53.> Abs. 1
>> Z 9c bzw. 9d) anzubringen sind.
>
> Diese Abschnitte stammen offenbar aus der StVO aus dem Jahre 1960 (auf diese
> Fassung verweist jedenfalls der Link im letzten Absatz).
>
> In der (weniger wortreichen) aktuellen Fassung
> <http://bundesrecht.juris.de/stvo/BJNR015650970.html> taucht der Begriff
> Wohnstraße nicht auf. Die durch die "Spielstraßen"-Verkehrszeichen
> bezeichneten Gebiete heißen "Verkehrsberuhigte Bereiche" - §42 (4a):

Hallo Johannes,

Mario hatte leider nicht explizit darauf hingewiesen. Sein Link verraet es 
aber: er bezieht sich auf den aktuell gueltigen § 53 der OESTERREICHER StVO. 
Dort heisst das Konstrukt eben Wohnstraße.

In Deutschland, laut StVO zum Zeichen 325, heisst es Verkehrsberuhigter 
Bereich. Die genaue Bedeutung ist etwas unterschiedlich, vgl. 
http://wiki.openstreetmap.org/index.php/Proposed_features/living_street#National_Specialties

Schoenen Gruss
Martin
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