Am Dienstag, den 06.05.2008, 19:55 +0200 schrieb Michael Buege:
> Wenn du 
> dann statt mit zumindest professionell wirkender Ausruestung mit einem
> Geko 
> und Notitzblock rumwerkelst, koennte der Schuss leicht ins Knie gehen,
> von 
> wegen Amtsanmassung und so.

Die Frage ist, ob "Vermesser" eine geschützte Berufsbezeichnung ist. Ich
gehe mal eher davon aus, dass es das nicht ist, und dann wäre das völlig
legal.


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