Am Dienstag, den 06.05.2008, 19:55 +0200 schrieb Michael Buege: > Wenn du > dann statt mit zumindest professionell wirkender Ausruestung mit einem > Geko > und Notitzblock rumwerkelst, koennte der Schuss leicht ins Knie gehen, > von > wegen Amtsanmassung und so.
Die Frage ist, ob "Vermesser" eine geschützte Berufsbezeichnung ist. Ich gehe mal eher davon aus, dass es das nicht ist, und dann wäre das völlig legal. _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

