Am 23. April 2013 17:15 schrieb Michael Reichert <[email protected]>:

> Wenn
> das Gebäude noch nicht ganz fertig (aber schon verputzt) ist, schaut
> man einfach auf dem roten Punkt (Baufreigabe)**, der auf der Baustelle
> ausgehängt sein muss, nach der Hausnummer.
>
>

alternativ kann der Punkt auch grün sein (wenn das Bauvorhaben nicht
genehmigungspflichtig ist, sondern im Kenntnisgabeverfahren errichtet wird,
z.B. Einfamilienhäuser je nach Bundesland).

Gruß Martin
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