Moin,

> Nicht immer. In der Regel gilt die geschwindigkeitbegrenzung bis zum
> Ortsende nicht bin zum ende der Bebauung. Die meisten Orte sindgrößer
> als die bebaute fläche. oder gerade bei gröeren straßen ist eien
> Puffergrünstreifen zwischen Staße und wohngebieten. Also die
> geschwidigkeitsbegrenzung am Landuse=residential festzumachen ist nicht
> wirklich brauchbar.

wie ist denn residential definiert? IMO beschreibt es momentan meist das 
bebaute Gebiet, weil wir genaueres nicht wissen. Nur hoffe ich doch, dass 
landuse=residential früher oder später den tatsächlichen Ortsbereich 
beschreibt, oder?

Gruß,

ce


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