Christoph Eckert schrieb: > Moin, > >> Nicht immer. In der Regel gilt die geschwindigkeitbegrenzung bis zum >> Ortsende nicht bin zum ende der Bebauung. Die meisten Orte sindgrößer >> als die bebaute fläche. oder gerade bei gröeren straßen ist eien >> Puffergrünstreifen zwischen Staße und wohngebieten. Also die >> geschwidigkeitsbegrenzung am Landuse=residential festzumachen ist nicht >> wirklich brauchbar. > > wie ist denn residential definiert? IMO beschreibt es momentan meist das > bebaute Gebiet, weil wir genaueres nicht wissen. Nur hoffe ich doch, dass > landuse=residential früher oder später den tatsächlichen Ortsbereich > beschreibt, oder?
Warum sollte es. landuse=residential beschreibt die Bereiche die als
Wohngebieten benutzt werden. Es gibt ja auch noch landuse=industrial,
landuse=commerical und landuse=retail die auch bebauten Bereich
beschreiben. Und was ist mit Parks, und Plätzen die ja auch zum
Ortsgebiet gehören aber mit Sicherheit nicht als landuse=residential
getagged werden dürfen.
Das eigentlich Ortsgebiet muss anders beschreiben werden. Ab besten über
ein area das auch den Namen den Orts enthält.
Gruß
Gerhard
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