Christoph Eckert schrieb:
> Moin,
> 
>> Nicht immer. In der Regel gilt die geschwindigkeitbegrenzung bis zum
>> Ortsende nicht bin zum ende der Bebauung. Die meisten Orte sindgrößer
>> als die bebaute fläche. oder gerade bei gröeren straßen ist eien
>> Puffergrünstreifen zwischen Staße und wohngebieten. Also die
>> geschwidigkeitsbegrenzung am Landuse=residential festzumachen ist nicht
>> wirklich brauchbar.
> 
> wie ist denn residential definiert? IMO beschreibt es momentan meist das 
> bebaute Gebiet, weil wir genaueres nicht wissen. Nur hoffe ich doch, dass 
> landuse=residential früher oder später den tatsächlichen Ortsbereich 
> beschreibt, oder?

Warum sollte es.  landuse=residential beschreibt die Bereiche die als
Wohngebieten benutzt werden. Es gibt ja auch noch landuse=industrial,
landuse=commerical und landuse=retail die auch bebauten Bereich
beschreiben. Und was ist mit Parks, und Plätzen die ja auch zum
Ortsgebiet gehören aber mit Sicherheit nicht als landuse=residential
getagged werden dürfen.

Das eigentlich Ortsgebiet muss anders beschreiben werden. Ab besten über
ein area das auch den Namen den Orts enthält.

Gruß
        Gerhard

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