Am 06.07.2013 19:20, schrieb Peter Wendorff:
Am 06.07.2013 17:25, schrieb Wilhelm Spickermann:
Die Schienenwege haben außerdem auch andere Wegenamen,
Geschwindigkeitsbegrenzungen, Einbahnregelungen, Ampeln,
Vorfahrtsregeln, Abbiegeverbote usw.
Ich führe mal Bielefeld als Gegenbeispiel an:
Straßenbahnen in der Mitte der Straße; Autos kommen z.T. außen dran
vorbei, viel häufiger aber auch nicht.
Ampeln: sind extra geschaltet für Straßenbahnen
Vorfahrtsregeln: weitgehend identisch (oder durch Ampeln entsprechend
geregelt)
Geschwindigkeitsbegrenzungen: keine Ahnung, ob die Straßenbahnen da
andere haben, aber zumindest wär das Blödsinn, da der Verkehrsfluss der
gleiche ist.
Nicht wirklich.
Strassenbahnen halten an Haltestellen, an Ampeln holen sie sich nicht
selten die Grünphase
per Vorrangschaltung/Fernsteuerung - haben also ihren eigenen Verkehrsfluß.
Die Strassenbahn darf also durchaus (insbesondere an Haltestellen) den
Verkehr hinter sich ausbremsen
und kann dann wieder schnell zum voranfließenden Verkehr aufschließen.
Und Schienen in der Fahrbahn sind für die gummibereiften Fahrzeuge ein
gefährlicher Strassenbelag
der eine Geschwindigkeitsbegrenzung gerechtfertigt. Asphalt zwischen den
Schienen stört ein
Schienenfahrzeug dagegen überhaupt nicht.
Es gibt also durchaus Gründe für unterschiedliche
Geschwindigkeitensbegrenzungen.
Einbahnstraßen: identisch (eine Straßenbahn fährt nicht auf der Straße
gegen die Auto-Einbahn-Fahrtrichtung)
Auch das stimmt nicht, Gegenbeispiel wie Karlsruhe Schillerstr. und
Halberstadt Gröperstr. fallen mir da aus dem Stegreif ein...
Abbiegeverbote: stimmt, die sind unterschiedlich, aber bei den
Straßenbahnen eher durch den Schienenverlauf bestimmt als durch Schilder.
Genau. Und Schienenverlauf und Fahrbahnverlauf stimmen in der Regel nur
aus Platzgründen zufällig überein,
wo es geht versucht man es zu vermeiden.
Wegenamen: Da, wo die Straßenbahnen auf der Straße, mit in die Fahrbahn
eingelassenen Gleisen fährt, gibt's da glaub ich keine anderen Namen für
die Schienen als für die Straße "darunter".
Es gibt durchaus Streckennamen wie Nordbahn, Südbahn etc.
Ich denke, dass die Schienen weiterhin außer in einfachen Fällen als
ganz getrennte Wege erfasst werden sollten. Wenn die Spuren des
"Asphaltverkehrs" wegen der Schienen für Radfahrer problematisch sind,
dann sollte das bei den Spuren als Gefahrenquelle völlig unabhängig
vermerkt werden.
Die Gefahrenquelle muss vermerkt werden; ob das reicht ist eine andere
Frage. Ob man die aber sinnvoll unabhängig oder sogar vor den Themen
Spurmapping und highway-area lösen kann, halte ich für fraglich.
Ich halte es für sehr sinnvoll da nahezu alle Gemeinsamkeiten von
Strasse und Schienen
zufällig und örtlich begrenzt sind. Es passt nicht zusammen einerseits
höchs detailiertes Micromapping zu machen
und andererseits völlig verschiedene Verkehrswegen zusammenzuwürfeln nur
weil sie Abschnittsweise ein paar Gemeinsamkeiten haben.
Garry
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