On Tue, Jul 16, 2013 at 04:03:23PM +0200, Tim Michelsen wrote: > Hallo, > ich suche eine Infos, Erklärung oder Richtlinie, welche Eintragungen und > bis zu welcher Detailtiefe bei OSM erwünscht sind, und ab welchem Punkt > von einer Eintragung v.a. aus Datenschutzgründen abgesehen werden sollte. > > Darf man z.B. eintragen z.B.: > * Die Lieferanten eines Restaurants / Geschäftes eintragen? > * Den Vorstand eines Vereins eintragen? > * Den Eigentümer eines Hauses / Grundstückes (Kann auch ein Fonds, > Wohnbaugesellschaft, Behörde, Firma o.ä. sein) > * Angaben zu Nutzern einer Einrichtung machen?
Alles was das BDSG berührt - Also informationen mit Personenbezug haben in OSM definitiv nichts verloren. Sowas kann uns in Teufels Küche bringen. z.B. dürfen in D diese Daten nur mit Zustimmung der Person gespeichert und verarbeitet werden. http://de.wikipedia.org/wiki/Personenbezogene_Daten https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/Inhalt/FAQ/PersonenbezogeneDaten.php Ich habe schon an Gebäuden Namen von Bewohnern gefunden, und sofort gelöscht - Sowas geht nicht. Flo -- Florian Lohoff [email protected]
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