On Tue, Jul 16, 2013 at 04:03:23PM +0200, Tim Michelsen wrote:
> Hallo,
> ich suche eine Infos, Erklärung oder Richtlinie, welche Eintragungen und
> bis zu welcher Detailtiefe bei OSM erwünscht sind, und ab welchem Punkt
> von einer Eintragung v.a. aus Datenschutzgründen abgesehen werden sollte.
> 
> Darf man z.B. eintragen z.B.:
> * Die Lieferanten eines Restaurants / Geschäftes eintragen?
> * Den Vorstand eines Vereins eintragen?
> * Den Eigentümer eines Hauses / Grundstückes (Kann auch ein Fonds,
> Wohnbaugesellschaft, Behörde, Firma o.ä. sein)
> * Angaben zu Nutzern einer Einrichtung machen?

Alles was das BDSG berührt - Also informationen mit Personenbezug haben
in OSM definitiv nichts verloren. Sowas kann uns in Teufels Küche
bringen. z.B. dürfen in D diese Daten nur mit Zustimmung der Person
gespeichert und verarbeitet werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Personenbezogene_Daten
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/Inhalt/FAQ/PersonenbezogeneDaten.php

Ich habe schon an Gebäuden Namen von Bewohnern gefunden, und sofort
gelöscht - Sowas geht nicht.

Flo
-- 
Florian Lohoff                                                 [email protected]

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