Am 16. Juli 2013 21:51 schrieb Frederik Ramm <[email protected]>:

> Wir hatten kuerzlich mal eine erbitterte Beschwerde eines Herrn, der an
> seinem Haus ein Werbeschild dranstehen hatte "Egon Schmidt, Malermeister"
> (*) und der sich empoerte, dass wir boese Datenkraken dies in unsere
> Datenbank eingetragen haetten.
>
> Am liebsten haette ich dem gesagt, er soll halt sein Schild abmachen, wenn
> er das nicht will, aber man weiss in solchen Faellen nie, am Ende hat der
> doch das Recht auf seiner Seite (so nach dem Motto, das Schild richtet sich
> nur an Passanten und ist nicht zur Datenverarbeitung zugelassen oder
> sowas). Also haben wir den Namen entfernt - wobei der naechste Mapper, der
> da vorbeikommt, das natuerlich wieder eintragen wird, solang das Schild da
> ist.
>


Wobei man für Firmendaten wie Name, Anschrift und Geschäftsfeld AFAIK
keinen Datenschutz geltend machen kann, d.h. auch wenn er dort kein Schild
hätte, aber eine entsprechende Firma angemeldet, dann dürften wir auch ohne
seine Einverständnis die Daten speichern und verbreiten. Datenschutz
bezieht sich auf personenbezogene Daten von natürlichen Personen.

Gruß Martin
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