Am 02.11.2013, 16:14 Uhr, schrieb Martin Koppenhoefer <[email protected]>:

Am 2. November 2013 16:10 schrieb Bernhard Weiskopf <[email protected]>:

Aus meiner Sicht:
oneway = yes - Fahrzeuge dürfen nur in eine Richtung fahren
(Beschilderung wurde geprüft)

oneway = no - Fahrzeuge dürfen in beiden Richtung fahren
(Beschilderung wurde geprüft)

keine oneway-Angabe - Richtung unbekannt bzw. ungeprüft.
Router nehmen an, dass beide Richtungen erlaubt sind.

Vorläufig oder nicht - Keine Zeitunterscheidung, d. h. bleibend

Straßenbegleitend oder nicht - Keine Fallunterscheidung notwendig

zu allem Zustimmung außer "Router nehmen an, dass beide Richtungen erlaubt sind."

keine oneway-Angabe bei Radwegen: Router nehmen an, dass Radfahrer nur in eine Richtung fahren dürfen (wie beim oneway=no) Begründung: Die VwV der StVO sagt:
"II.       Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)
1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
[...]"
Also zumindest gilt das für deutsche Radwege.

+1, leider meinen manche Mapper, dass man scheinbar "redundante" tags am
besten wieder entfernt, also z.B. so was wie "oneway=no".

+1

Ich denke nicht, dass wir eine Unterscheidung in straßenbegleitend oder nicht brauchen. OT: Sonder eher ob der Radweg innerorts oder außerorts ist. Denn: Außerorts ist das befahren mit dem Mofa erlaubt. (Bei gleicher Beschilderung)

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