Am 05.11.2013 um 23:18 schrieb Garry <[email protected]>:

> Wo gibt es so etwas in nenneswertem Ausmass?
> Siehst Du ein Problem wenn Anwendungen(!) residentials per default als 
> innerorts interpretieren wenn (noch) nicht anderst angegeben?


Im Ausland und ggf. in den neueren Bundesländern (Bestandsschutz), in den 
älteren Bundesländern ist der Landschaftszersiedelung schon ziemlich lange 
durch BauGB 35 (Bauen im Aussenbereich) ein Riegel vorgeschoben, das stimmt 
zwar, aber die Welt ist ja noch ein bisschen größer ;-)

Gruß,
Martin
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