Am Sonntag, den 16.02.2014, 13:10 +0100 schrieb Falk Zscheile: > Am 16. Februar 2014 10:43 schrieb Jörg Frings-Fürst <[email protected]>: > > > > > Festzustellen ist jetzt also das Daten, die dem BDSG unterliegen und nur > > auf richterliche Anordnung anderen zur Verfügung gestellt werden dürfen, > > ohne besonderen Anlass [ZITAT] irgendwelchen Kollegen [/ZITAT] bekannt > > gegeben werden. > > > > > > Und ich finde, dass es wesentlich besserer Stil wäre, jemanden auf > rechtlich problematisches Verhalten per PM hinzuweisen, anstatt ihn an > den Mailinglistenpranger zu stellen. > An den Pranger hat er sich selbst gestellt, ich nur auf seine Mail geantwortet und festgestellt das das IMHO nicht in Ordnung ist.
> > > Für das eigentlichen Problem, bzw. für dessen Lösung, hat der > rechtlich vermutlich zutreffende Hinweis[1] leider keinerlei Relevanz. > Er geht nicht über ein: "Ätsch, ich habe dich bei etwas erwischt, was > du nicht darfst." hinaus. > Das denke ich nicht. Der deutsche Tile-Server wird von der FOSSGIS mit Sitz in Potsdam betrieben, unterliegt damit dem deutschen Recht. Also nix Ätsch sondern ein big Problem. > > > Gruß Falk > > [1] Einmal unterstellt es ist deutsches Recht anwendbar. [...] Gruß Jörg -- Jörg Frings-Fürst OSM privat D-54526 Landscheid GPG Fingerprint: 13E3 4D4A 3228 D138 8511 EA5A 08AC AF02 3C6D 750A Full GPG key: hkp://pool.sks-keyservers.net CAcert Serialnr.: 0D:9A:23 SHA1-Fingerprint: CA:36:4D:44:D1:71:4A:78:C8:6C:C2:CC:94:F3:6E:42:38:BA:CE:4E http://cacert.org
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