Am Donnerstag, den 20.02.2014, 10:30 +0100 schrieb Martin Koppenhoefer: > Am 16. Februar 2014 10:43 schrieb Jörg Frings-Fürst <o...@jff-webhosting.net> > : [...] > > > Zu klären wäre (bevor man das ganz große Entrüstungsfass aufmacht), ob es > überhaupt ein "Zurverfügungstellen" im Sinne dieses Gesetzes ist, wenn man > mal einen Kollegen kurz auf eine sich schnell ändernde Anzeige von > kryptischen IP-Adressen blicken lässt. Aller Erfahrung nach wird das > nämlich kaum ausreichen, sich auch nur eine der angezeigten Adressen zu > merken. Auch ist nicht klar (wie bereits angedeutet), dass der log-String > überhaupt einen Teil oder gar die gesamte Adresse enthält, das lässt sich > AFAIK in der httpd.conf einstellen. >
1.) IP-Adressen sind nicht kryptisch, denn wenn sie es wären würden sie nicht dem BDSG unterliegen. 2.) Es ist nicht unmöglich sich jeweils 4 Zahlengruppen von 1-255 zu merken. 3.) Weder die Fossgis, noch einer der Admins, hat sich dazu geäußert wie und in welcher Form personenbezogene Daten gespeichert und geschützt werden. Damit haben sie das Fass selber aufgemacht. > Gruß Martin Gruß Jörg -- Jörg Frings-Fürst OSM privat D-54526 Landscheid GPG Fingerprint: 13E3 4D4A 3228 D138 8511 EA5A 08AC AF02 3C6D 750A Full GPG key: hkp://pool.sks-keyservers.net CAcert Serialnr.: 0D:9A:23 SHA1-Fingerprint: CA:36:4D:44:D1:71:4A:78:C8:6C:C2:CC:94:F3:6E:42:38:BA:CE:4E http://cacert.org
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