Am Montag, den 31.03.2014, 14:01 +0200 schrieb Wolfgang Hinsch:
> Am Montag, den 31.03.2014, 09:58 +0200 schrieb Martin Koppenhoefer:
> > Am 31. März 2014 09:50 schrieb Florian Lohoff <f...@zz.de>:
> >
[...]
> 
> Es sollte eine Obergrenze geben für maxheight, z.B. 4,50.
> Sondertransporte fahren sowieso nicht nach OSM, auch nicht nach
> irgendwelchen anderen Quellen, sondern erkunden die Strecke zeitnah
> selbst. Es gibt sonst zu viele Überraschungen durch provisorische
> Brücken, Leitungsüberführungen etc. pp., wo der Transport hängen
bleiben
> könnte.
> 
+1

> Übrigens sind Sondertransporte oft nicht nur extrem hoch, sondern auch
> extrem breit oder lang. Für die Breite könnte man notfalls noch
mappen,
> aber wie wollen wir ermitteln, mit welcher Länge man da noch rumkommen
> könnte bzw. welchen Balkon man abbauen müsste? ;-)
> 
+1


Ich denke maxheight an Brücken und Tunneln ist ok, wenn eine
Einschränkung in der "mindestens vorgeschriebenen" Höhe vorhanden ist.

IMHO gilt wenn kein Wert eingetragen ist keine Höhenbeschränkung bzw.
über dem gesetzlichen Mindestwert. Eine Eintragung von Mindestwert ist
nicht erforderlich und bläht die Datenbank nur mit einem weiteren, nur
für spezielle Auswertungen verwendbaren, Wert auf.

Maxheight an anderen Bauwerken wie Ampeln, Schilderbrücken ist nicht
erforderlich, da diese wohl nur in den seltensten Fällen die
vorgeschriebene Durchfahrtshöhe unterschreiten. 

Jörg 


-- 
Jörg Frings-Fürst
OSM privat
D-54526 Landscheid
GPG Fingerprint: 13E3 4D4A 3228 D138 8511 EA5A 08AC AF02 3C6D 750A
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CAcert Serialnr.: 0D:9A:23
SHA1-Fingerprint: CA:36:4D:44:D1:71:4A:78:C8:6C:C2:CC:94:F3:6E:42:38:BA:CE:4E
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