Am 19.05.2014 00:09, schrieb Hartmut Holzgraefe:
"Amtlich" ist das was der "operator" als Namen vergeben hat, egal
ob öffentliche amtliche Wege in einer Gemeinde, Wege in einer
Gartenkolonie, oder Straße auf einem Werksgelände ... und damit ist
es "name=...". Insbesondere wenn der Name nicht nur auf Plänen
auftaucht sondern Wege auch beschildert sind (ist in vielen
Kleingärten der Fall) ist das für mich eindeutig ein "name="
ich will mal ein paar Anmerkungen einbringen, welche aus einem Gespräch beim Vermessungsamt der Stadt München abgeleitet sind.

Ich konstruiere mal einen Fall:
in einer Kleingartenanlage passiert ein schwerer Unfall, es wird ein Notarzt gerufen. Die Kleingärtner nutzen OSM-Karten (löblich), und geben Blumenweg als Unfallort an, so wie in der OSM-Karte aufgeführt. Der Notarzt nutzt eine amtliche Karte, dort gibt es keinen Blumenweg, der Notarzt weiß nicht wo er hinfahren soll.

Aus derartigen Gründen sind die "amtlichen Stellen" der Meinung, dass nur "offizielle Namen" auf Karten erscheinen sollen. Namen in Kleingartenanlagen sind nicht offiziell.
Ich kann die diese Argumentation sehr wohl verstehen.


Grüße,
Michael.


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