Am 24. Mai 2014 10:27 schrieb Andreas Neumann <[email protected]>:
>
>
> Am 24.05.2014 09:52, schrieb Andre Hinrichs:

>> Lösung 5: Gleich dem Ordnungsamt Bescheid geben. Das fände ich schon böse...
>
> Das klingt böse, wäre aber der korrekte Weg. Zumal ich die verdutzten
> Gesichter im Ordnungsamt sehen möchte :D. Warum der korrekte Weg? Bei
> vielen Komunen ist es in einer Verordnung geregelt, dass jedes
> Grundstück eine von außen gut sichtbare Hausnummer haben muss. Leider
> halten sich, insbesondere auf den Vororten (wo doch jeder weiß, dass
> hier Nummer X ist), recht viele nicht an diese Anordnung.
>
Die Pflicht zur Anbringung einer Hausnummer ergibt sich übrigens aus §
126 Abs. 3 Satz 1 BauGB.

Du musst es ja nicht im Sinne einer "Anzeige" formulieren. Wenn du
schilderst was OSM tut und darauf hinweist, welche Probleme du bei den
Hausnummern festgestellt hast, dann ergibt sich vielleicht auch die
Möglichkeit einer Kooperration -- Straßenlisten u.ä. Das hängt aber
auch davon ab, ob dir Kontakt mit Menschen und Ämtern liegt.
Vielleicht findet sich ja in der Behörde jemand, der für ein
gegenseitiges Geben und Nehmen in diesem Bereich offen ist. Vielleicht
sucht ja dere Bürgermeister gerade nach ener Möglichkeit, sich im
Bereich des Open Government zu profilieren.

Gruß Falk

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