Hallo alle zusammen,

ich habe eine Copyright-Frage:

In dieser Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises Rotenburg wir ein 
neues Naturschutzgebiet bekannt gemacht.
http://www.landkreis-row.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=160&id=370106&design_id=1757&type_id=0&titletext=1

Die darin benutzten Karten stammen vom Landesvermessungsamt Niedersachsen LGN 
von dem man auf keinen Fall abzeichnen darf. Wenn dies aber nun eine 
Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises ist, gilt das dann als 
öffentlichtes Dokument? Kann man dann die Grenze des NSG verwenden und 
abzeichnen?


Mit freundlichen Grüßen
Stephan
aka smarties

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