Am 23. November 2014 um 15:25 schrieb <[email protected]>: > Hallo, > > demnach kann man die Grenze übernehmen und als source wäre einzutragen: > > Laut § 5 Abs. 1 UrhG Gemeinfrei sowie §1 Abs. 3 Verordnung über das > Naturschutzgebiet "Veerseniederung" in der Gemeinde Scheeßel und der > Samtgemeinde Bothel im Landkreis Rotenburg (Wümme): "Die Karten sind > Bestandteile der Verordnung." > http://www.landkreis-row.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=160&id=370106&design_id=1757&type_id=0&titletext=1 > > sehe ich das richtig? > Das ist meines Erachtens schon mehr als rechtlich notwendig wäre. Selbst Quelle § 1 Abs. 3 VO NSG "Veerseniederung" wäre ausreichend. § 5 UrhG gilt unabhängig davon, ob man ihn nennt oder nicht.
Gruß Falk _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

