Am 23. November 2014 um 15:25 schrieb  <[email protected]>:
> Hallo,
>
> demnach kann man die Grenze übernehmen und als source wäre einzutragen:
>
> Laut § 5 Abs. 1 UrhG Gemeinfrei sowie §1 Abs. 3 Verordnung über das 
> Naturschutzgebiet "Veerseniederung" in der Gemeinde Scheeßel und der
> Samtgemeinde Bothel im Landkreis Rotenburg (Wümme): "Die Karten sind 
> Bestandteile der Verordnung."
> http://www.landkreis-row.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=160&id=370106&design_id=1757&type_id=0&titletext=1
>
> sehe ich das richtig?
>
Das ist meines Erachtens schon mehr als rechtlich notwendig wäre.
Selbst Quelle § 1 Abs. 3 VO NSG "Veerseniederung" wäre ausreichend. §
5 UrhG gilt unabhängig davon, ob man ihn nennt oder nicht.

Gruß Falk

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