smart...@gmx-topmail.de wrote on 23.11.2014 13:31:

> ich habe eine Copyright-Frage:
> 
> In dieser Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises Rotenburg wir ein 
> neues Naturschutzgebiet bekannt gemacht.
> http://www.landkreis-row.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=160&id=370106&design_id=1757&type_id=0&titletext=1
> 
> Die darin benutzten Karten stammen vom Landesvermessungsamt Niedersachsen LGN 
> von dem man auf keinen Fall abzeichnen darf. Wenn dies aber nun eine 
> Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises ist, gilt das dann als 
> öffentlichtes Dokument? Kann man dann die Grenze des NSG verwenden und 
> abzeichnen?

Eine Möglichkeit wäre es einfach mal zu fragen. Wir haben (in der
prä-Bing Zeit) einfach die Aachener Verwaltung gefragt und gesagt
bekommen, dass wir einige ("bestandteil der satzung...") Verordnungen
wegen §5 gerne zum Gebäudeabzeichnen nutzen können.

-- 
Grüße
Holger


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