smart...@gmx-topmail.de wrote on 23.11.2014 13:31: > ich habe eine Copyright-Frage: > > In dieser Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises Rotenburg wir ein > neues Naturschutzgebiet bekannt gemacht. > http://www.landkreis-row.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=160&id=370106&design_id=1757&type_id=0&titletext=1 > > Die darin benutzten Karten stammen vom Landesvermessungsamt Niedersachsen LGN > von dem man auf keinen Fall abzeichnen darf. Wenn dies aber nun eine > Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises ist, gilt das dann als > öffentlichtes Dokument? Kann man dann die Grenze des NSG verwenden und > abzeichnen?
Eine Möglichkeit wäre es einfach mal zu fragen. Wir haben (in der prä-Bing Zeit) einfach die Aachener Verwaltung gefragt und gesagt bekommen, dass wir einige ("bestandteil der satzung...") Verordnungen wegen §5 gerne zum Gebäudeabzeichnen nutzen können. -- Grüße Holger _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de