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> Am 17.06.2015 um 17:58 schrieb Florian Lohoff <[email protected]>:
> 
> Sobald da was von "Privatweg - Durchfahrt verboten" steht ist das was
> anderes. Anders kann ein nicht Ortskundiger Autofahrer ohne Navi das
> auch nicht erkennen.


Wenn Durchfahrt verboten dabeisteht würde ich das auch erstmal akzeptieren, es 
gibt halt auch Schilder da steht nur "Privatweg" oder "Privatstraße" oder auch 
mit Zusatz "Durchgang auf eigene Gefahr", gerade weil der Besitzer die 
Durchfahrt nicht verbieten darf (1) oder weil er die Benutzung freiwillig 
toleriert.

Ich habe aber in Berlin Köpenick auch schon mal ein privates Tor gefunden, das 
einen öffentlichen Weg (Stichstraße zum Wasser) abgesperrt hatte (war 
allerdings offen), und daraufhin erfahren dass dort jahrelang abgesperrt war 
und das jetzt auf Betreiben der Stadt offen gehalten wird.


Gruß 
Martin


https://de.m.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Sachenrecht)
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