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> Am 18.06.2015 um 11:37 schrieb Dietmar <[email protected]>: > > da ist ein Landhaus (also Übernachtungsmöglichkeit mit Restaurant) und es > kommt > mit offizieller Mailadresse. Wie soll ich prüfen, wo das Grundstück verläuft, > ich kann keinen Grundbuchauszug verlangen? mal bei der Stadt nachfragen? > > Wenn die sagt, das ist ihr Grundstück, dann glaube ich das, ich habe da keine > Bedenken. ich glaube das auch, könnte mir aber vorstellen, dass sie den Durchgang trotzdem nicht verbieten darf. Sie könnte ja auch ihr Grundstück umfrieden, dann darf man da auch nicht durch. > > Ein ggfs. vorhandenes Schild Privatweg oder Privatstraße hast Du auch infrage > gestellt in einem der vorhergehenden Posts. nö, im Gegenteil, aber ich hatte gefragt, ob da zusätzlich ein Durchgang verboten dransteht. Falls nicht heißt das nicht automatisch access=private sondern nur, dass der Besitz und die Haftung privat sind. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

