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> Am 01.09.2015 um 22:51 schrieb Garry <[email protected]>:
> 
> Ein Baugutachter in BW hat es mir gegenüber als Bausünde früherer Jahre 
> dargestellt wenn
> die "zwei" Gebäude nicht schalltechnisch vollständig entkoppelt wären, was 
> heute Vorschrift wäre.


entscheidender ist die statische Trennung (weil man dann z.B. eine Hälfte 
abreißen und ersetzen kann, ohne den andere fragen zu müssen). Das ist aber in 
manchen Fällen nicht gegeben obwohl man von unterschiedlichen Gebäuden spricht 
(z.B. mittelalterliche Städte). Für moderne Bauten ist das aber m.E. ein gutes 
Kriterium.


> 
> Kenne aber auch Bauten aus den 80ern in denen Doppel/Reihenhäuser eine 
> gemeinsame Trennwand haben, was unter dem
> Stichwort "kostengünstiges Bauen" lief.


in der BRD? 


> Von aussen sieht man sowas den Gebäuden aber nicht an.


ja, meist wohl nicht, zumindest nicht nach der Fertigstellung. Man könnte aber 
z.B. die Bewohner fragen, oder den Architekten, oder ggf. auf historischen 
Bildern während des Hausbaus, oder im Kataster nachsehen. Es ist durchaus 
möglich, das herauszufinden, sooo wichtig wird es den meisten aber wohl nicht 
sein ;-)

Gruß 
Martin 
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