Am 4. April 2016 um 09:55 schrieb Toni Erdmann <[email protected]>:
> Im Schlosspark des Nymphenburger Schlosses in München ist selbst das > Schieben explizit verboten. > > Von daher braucht's irgendwie den Unterschied zwischen no und dismount. > ich sage ja nicht, dass es nicht Stellen gibt, wo man als Fußgänger nicht beliebige Dinge mitnehmen kann, sondern, dass der tag "bicycle=no" nicht der richtige ist, da der sich aufs Fahrradfahren bezieht. In Läden, Museen, Schulen, Bibliotheken etc. darf man meistens auch keine Fahrräder schiebend mitnehmen. Darf man denn in Nymphenburg Pakete mitnehmen? Darf man sein Fahrrad tragen? Was ist, wenn man die Luft rauslässt? Die Räder abmontiert? Darf man eine Fahrradklingel mitnehmen? Dürfen Rollstühle rein? Kinderwägen? Schubkarren? Tretroller? Es gibt z.B. solche Fahrräder für Menschen mit Behinderung: http://rollingplanet.net/wp-content/uploads/2014/04/O-Pair-rolstoelfiets-slider-1024x493.jpg Habe mal ins Internet gesehen, und in der Tat, man darf ins Schloss überhaupt keine sperrigen Gegenstände mitnehmen, und man bräuchte einen tag "sperrige Gegenstände mitführen"=ja/nein/private http://www.schloss-nymphenburg.de/deutsch/tourist/index.htm D.h. man darf seine Fahrradklingel mitnehmen. Was den Park angeht sind hier die Vorschriften: http://www.schloesser.bayern.de/deutsch/garten/objekte/ny_anlagenvorschriften.pdf d.h. man darf Fahrzeuge nicht benutzen und nicht schieben, tragen ginge aber, da steht auch nichts davon, dass man sperrige Gegenstände nicht mit in den Park nehmen darf ;-) Wie es mit Spielzeugen aussieht (Kinderdreirad, Tretroller) hängt demnach davon ab, ob diese als "Fahrzeuge" gelten oder nicht. Jedenfalls ist das keine Vorschrift, die sich speziell auf Fahrräder bezieht, es sind alle Fahrzeugarten betroffen. Gruß, Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

