Am 11. Juni 2016 um 14:20 schrieb gmbo <g...@kilometerfresser.eu>:
> Am 11.06.2016 um 13:21 schrieb Eifelhunde:
>>
>>
>>
>> Am 08.06.2016 um 16:33 schrieb Sven Geggus:
>>>
>>> Nun sind dies Logos aber natürlich alles registrierte Marken das heißt es
>>> dürfte illegal sein, diese in einer öffentlichen karte zu verwenden.
>>
>>
>> Wikipedia verwendet die auch über die Jahre ohne das sich wer beschwert
>> hat.
>>
>
> In Wikipedia dürfen die Logos nur dort verwendet werden, wo der Artikel
> eindeutig nur über die Marke geschrieben ist. Also ein eindeutiger
> Zusammenhang zur Marke besteht.
>
> Da ist es bei der Karte nicht so einfach. Im Normalfall wird das Markenlogo
> zwar richtig verwendet, aber Wie ich scon schrieb müsste dann wirklich
> Eindeutigkeit herschen.
> Und die ist bei unserem Tagging nicht gegeben.
> Wir können nicht unterscheiden ist es Aldi Nord oder Süd. Gut hier wäre es
> möglich beide Logos zu einem  zu machen.
> Bei Netto und Netto Marken Discount geht es aber nicht.
>

Hallo,

ob eine Marke ohne Lizenz/Gestattung des Markeninhabers genutzt werden
darf, das richtet sich im vorliegenden Fall nach § 23 MarkenG:

"Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat
nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen
Verkehr

[...]

2. ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches
Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder
Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre
Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre
geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer
Erbringung, zu benutzen,

 [...]

sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt."

http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__23.html

Gruß
Falk

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