> > Die Rechtslage ist meines Erachtens (kein Jurist!) recht einfach. Das
> Zeichen erreicht nicht die notwendige Schöpfungshöhe und unterliegt damit
> nicht dem Urheberrecht.
> 
> bin auch kein Jurist, aber wäre mir da nicht so sicher. Ausserdem
> könnte es als Marke eingetragen sein (gerade, wenn der Verband es als
> sein Logo verwendet).
 
Der Verband hat sein Logo von der mittlerweile in Deutschland üblichen 
Kennzeichnung der archäologischen Denkmäler  entlehnt. Ich scanne Dir mal bei 
Gelegenheit so ein Logo in blau ein. Die haben den selben Status wie 
http://de.wikipedia.org/wiki/Internationales_Komitee_vom_Blauen_Schild

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