Hallo Tobi,

ich bekomme die Antwortmails nicht - k.A. was ich da noch einstellen muss?

Also, die Beschilderung bzgl. Z265 bezieht sich auf die Richtlinien für die Kennzeichnung von Ingenieurbauwerken mit beschränkter Durchfahrtshöhe über Straßen, dummerweise ist die online nicht zu finden, nur x-Verweise darauf. Meines Wissens werden Brücken unter 4,70m/4,50m erst ab einer Durchfahrtshöhe von 4,20m durchgängig beschildert. da hinein ist die zulässige Fahrzeughöhe von max. 4,00m, eine gewisse Tolleranz hinsichtlich Beladungszustand, Bereifung, sowie fahrdynamische und streckengeografische Tolleranzen eingerechnet. Im Sonderfall KÖNNEN Strecken mit erhöhtem Sonderverkehrsaufkommen (Großraum- und Schwertransporte) auch oberhalb der 4,20m-Beschilderung durch Z.265 gekennzeichnet sein. Eine Beschilderungspflicht aus den genannten Höhen 4,70m und 4,50m ergibt sich aus meiner Sicht somit nicht zwingend, ist mir auch mit bspw. einer 4,30, 4,40 oder 4,50m-Angabe auch noch nicht bewußt unter gekommen.

Gruß Sepp



Da müsste auf jeden Fall etwas geändert werden. Ist das mit Google
Translate übersetzt? Ich habe die Feldinhalte drei mal gelesen und dann
in die englische Version geschaut, um überhaupt zu verstehen, was die
Tabelle eigentlich sagen will.

Falls es ein 4,20m Default in DE gibt, kann man das gerne auch
korrigieren, dann aber klar mit dieser DE-Einschränkung. Die Seite gilt
ja prinzipiell global.

Tobi




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