Am Donnerstag, 20. Dezember 2018, 17:23:29 CET schrieb Martin Koppenhoefer:
> Ist nur insofern on topic, als auch Karten betroffen sein können:
> 
> Fotografierverbote gelten in Museen auch, wenn der Urheberrechtsschutz für
> Gemälde abgelaufen ist.
> http://www.tagesschau.de/inland/fotografierverbot-103.html

Darum ging es dabei nicht direkt, sondern der Fotografierende hat einfach das 
Hausrecht, das ein Fotoverbot beinhaltet, nicht beachtet.
Es ist immer eine Regelung eines Museums Fotografieren zu erlauben, mit 
einzuhaltenden Verwertungsbedingungen, an die man sich dann halten muss.

 Heinz





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