Hallo Heinz,

>> Fotografierverbote gelten in Museen auch, wenn der Urheberrechtsschutz für
>> Gemälde abgelaufen ist.
> 
> Darum ging es dabei nicht direkt, sondern der Fotografierende hat einfach das 
> Hausrecht, das ein Fotoverbot beinhaltet, nicht beachtet.

Vordergründig ja.

Aber in Wirklichkeit geht es um eine Interessenabwägung zwischen
dem Informationsrecht der Allgemeinheit und
dem Hausrecht eines Einzelnen.

Und der Museumsdirektor hat vor dem BGH gewonnen.

Verlierer sind wir alle.

Die Bevölkerung und und alle, die keinen Zugang zum Wissen und zur
Kultur, keine Teilhabe haben.

Und wir alle hier, die wir für Freies Wissen und Freie Daten kämpfen,
sind hier die Verlierer: Wikipedia, Commons, OpenStreetMap
(um nur mal die Grossen zu nennen).

Wahrlich kein Wintermärchen... :-(

Gruss, Markus

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