Am 30.03.2019 um 18:42 schrieb Martin Koppenhoefer:
>
> sent from a phone
>
>> On 30. Mar 2019, at 18:07, Andreas Labres <l...@lab.at> wrote:
>>
>> Übrigens, da fällt mir eine andere Frage ein, über die ich grade gestolpert 
>> bin: wo enden in DE erlaubte Höchstgeschwindigkeiten (mit Schild)? Also z.B. 
>> vor einem Kreisverkehr?
>> In AT ist das eindeutig:
>> - beim Schild Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung
>> - bei einer Ortstafel angebrachte Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten im 
>> gesamten Ortsgebiet
>> - und Geschwindigkeitsbegrenzungen an Baustellen enden mit dem Ende der 
>> Baustelle
>>
>> In DE gibt es offenbar mehr "Enden ohne Schild":
>> - Baustellen ist wohl analog zu AT
>> - Geschwindigkeitsbegrenzung zusammen mit der Vorankündigung eines 
>> Lichtzeichens (Ampel) [und vielleicht auch Kreuzung mit Straße ohne Vorrang, 
>> k.A.] enden nach der Kreuzung
>> Wie ist das vor Kreisverkehren? (und welche Möglichkeiten gibt es da noch?)
>
> in Deutschland soweit ich weiß endet eine Geschwindigkeitsbegrenzung je nach 
> Kontext, die Zonen wenn man wieder aus der Zone ausfährt, die mit 
> „Zusatzbegründung“ nach Passieren der Gefahrenstelle (3 Kurven, oder Ausfahrt 
> Baustellenfahrzeuge oder Schule, etc.). Die allgemeinen gelten für die 
> gesamte Strecke und müssen dafür auch nicht unbedingt bei weiteren 
> einmündenden kleinen Straßen wiederholt werden 
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt solange, bis sie entweder
widerrufen wird durch ein anderes Verkehrszeichen oder einen neuen
Straßenabschnitt. Das beste Beispiel ist das Schild für die
Vorfahrtstraße. Wie soll ein andere Verkehrsteilnehmer an einer Kreuzung
wissen, das er nach dem Abbiegen auf eine Vorfahrtstraße sich darauf
befindet. Nur durch nochmaliges Anzeigen des Schildes. Genau so bei den
Geschwindigkeiten: Wenn nichts angegeben gilt immer der default-Wert für
die den entsprechenden Bereich (ala Zone).
> (was sie aber normalerweise werden), bei Kreisverkehren könnte ich mir aber 
> vorstellen, dass die die Strecke beenden und eine neue Strecke anfängt, das 
> sind keine Einmündungen mehr, d.h. es wäre ein neues Limit erforderlich.
>
> Gruß, Martin 
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Mit freundlichen Grüßen


Martin Scholtes


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