On 2019-08-25 01:39, Volker via Talk-de wrote:
Mundraub ist auch so eine Sache:-(. Den Tatbestand des Mundraubes gibt
es in Deutschland nicht. Frei geerntet dürfte eigentlich nur, wenn die
entsprechenden Bäume / Sträucher für die freie Ernte gekennzeichnet
sind. Jede(r) Baum, Strauch bzw. Pflanze gehört dem jeweiligen
Grundstückseigentümer. Und das Abernten ohne Erlaubnis ist Diebstahl. Da
kann der Baum auch dreimal nicht bewirtschaftet sein und die Früchte
runterfallen.


Streng genommen, ja, aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Die meisten Bäume sind am Wegesrand und somit in kommunaler Hand, bzw. in der feldmarkt Teil der Forstgenossenschaft/Gemeinschaft der Bauern. Teilweise werden gezielt diese Fruchtsorten angepflanzt, damit Früchte für die Leute vorhanden sind. Und da sich nach dem Pflanzen keiner drum kümmert, wessen Eigentum dieser Baum ist, ists auch egal, wer da erntet, solange sich keiner auf den Schlips getreten fühlt. Man kann päpstlicher als der Papst sein, aber in diesen Fällen ist das durchaus OK. Es bilden sich auch keine langen Schlangen an Interessenten^^

Und wie immer bei OSM: wird gemappt, was vor Ort überprüfbar ist. Man kann sich Gedanken über die Nachnutzung machen, aber wir schützen die Nutzer nicht vor sich selber durch vorenthalten von Informationen.

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Lars


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