Heiko Jacobs schrieb:
Supermarktparktplätze sind aber öffentlich zugänglich, also gilt die StVO, ich muss keinesfalls ein Knöllchen zahlen, wenn ich da fahre...
Denkste. Die Diskussion hatten wir erst. Laut ein paar Urteilen ist es so, dass selbst, wenn da steht, die StVO würde gelten, diese nicht gilt. Wenn Du dort einen Unfall haben solltest, wird es vor Gereicht aus so enden, dass in der Regel, egal wer Schuld ist, beide gleich viel zahlen, da die Regelung "rechts vor links" auf privaten Parkplätzen, die öffentlich zugänglich sind, nicht gilt. Auch ein Schild wie "hier gilt die StVO" ist nicht rechtswirksam.
Es ist allerdings so, dass Du ein Knöllchen bekommen kannst, wenn Du Dich auf einen Behindertenparkplatz stellst.
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