Bernd Wurst <[EMAIL PROTECTED]> writes: > Mein Einwand war nur, dass ich das "Freiwillig 30"-Schild paradox finde und > daher irgendwie gerne wüsste, ob das irgend eine verkehrsrechtliche Relevanz > hat. Sei es z.B. die Anerkennung als besonderen Grund, langsamer fahren zu > dürfen.
Natürlich. Das betrifft doch oft nur wenige hundert meter. Wenn einer mal eine kurze strecke langsamer hinter dir herzockeln muss, ist das bestimmt nicht wirklich eine behinderung. Anders sieht es wohl aus, wenn du kilometerlang 40 fährst, um die landschaft zu genießen. Aber auch da kannst du prinziell 40 fahren, wenn du alle paar kilometer (?) rechts ran fährst, um den rückwärtigen verkehr passieren zu lassen. (So war's jedenfalls vor 20 oder 30 jahren, mittlerweile berühren mich diese probleme nur noch perifer.) -- Karl Eichwalder _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

