Hi,

2008/7/22 Holger Issle <[EMAIL PROTECTED]>:
> On Tue, 22 Jul 2008 00:28:11 +0200, Frederik Ramm wrote:
>
>>> Einfach zu löschen, weil es einem selbst nicht behagt, gehört meiner
>>> Meinung nach strikt verboten.
>>
>> "Gehoert verboten". Und dann regen sich immer alle auf, wenn ich von
>> "typisch deutsch" rede!
>
> Es _ist_ verboten.

Nein. § 303a StGB auf den du wohl abzielst, greift hier nicht. Das hat
bis jetzt auch jeder gemerkt, und bisher davon abgesehen in diesem
Punkt Wikipedianer zu verklagen.

Tschüss, Tim.

-- 
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