Tobias Wendorff tobias.wendorff at uni-dortmund.de 
Tue Aug 5 13:13:09 BST 2008 

>> Bitte beisst Euch nicht an den Urheberrechten fest.
>> Alles was ein sinnvolles Logo oder sinnvolles Pictogramm ist hat keine 
>> urheberrechtliche Schöpfungshöhe.

> Für welches Land gilt das? Für Deutschland sicherlich nicht.

Aber selbstverständlich!

> Wenn ich ein sinnvolles Piktogramm entworfen habe, was einfach
> zu verständlich ist und dieses Piktogramm mit finanziellen
> Absichten entwickelt wurde, wird jedes deutsche Gericht mir
> zugunsten entscheiden!

Auf welcher Grundlage? Urheberrecht? Bestimmt nicht! (siehe oben)
Wenn Du Markenschutz/Titelschutz/Gebrauchsmusterschutz geltend machst (so Du es 
angemeldet hast), dann vermutlich. 
Nur das hat dann nichts mit Deinen Rechten als Urheber zu tun, sondern mit den 
durch die Anmeldung bei DPMA erworbenen. 

-jha- 

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