Johann H. Addicks schrieb:
>> Wenn ich ein sinnvolles Piktogramm entworfen habe, was einfach
>> zu verständlich ist und dieses Piktogramm mit finanziellen
>> Absichten entwickelt wurde, wird jedes deutsche Gericht mir
>> zugunsten entscheiden!
> 
> Auf welcher Grundlage? Urheberrecht? Bestimmt nicht! (siehe oben)

http://de.wikipedia.org/wiki/Gebrauchsgrafik
War mir nicht bekannt.

> Wenn Du Markenschutz/Titelschutz/Gebrauchsmusterschutz geltend machst (so Du 
> es angemeldet hast), dann vermutlich. 
> Nur das hat dann nichts mit Deinen Rechten als Urheber zu tun, sondern mit 
> den durch die Anmeldung bei DPMA erworbenen. 

Du hast Geschmacksmuster vergessen, denn das wird häufig
gemacht. Wie kann man denn überprüfen, ob ein solcher Schutz
vorliegt? Außer gleich einen Notar anrufen zu müssen.

Nehmen wir mal Diercke-Atlanten: die haben den Titel schützen
lassen, aber die Piktogramme auch? Die Kartographie ist ja sicher
auch geschützt...

Wenn nicht, beginnt gleich die große Scan-und-Abmal-Aktion bei
mir.

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