Am Dienstag, 12. August 2008 schrieb Lars Francke:

> Ueber ein paar Hinweise, Stichwörter oder ähnliches wäre ich
> dankbar damit ich hier mal zum zuständigen Amt stiefeln kann und
> dann auch halbwegs weiß wovon ich rede ;-)

Von Bundesland zu Bundesland ist es verschieden. In Schleswig-Holstein 
müssen die Gemeinden ein Straßenverzeichnis führen, welches für 
Otto-Normalo einsehbar sein soll. Frag mich aber nicht nach 
eventuellen Gebühren.

Grüße

René

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