Hallo,

2008/8/15 Tobias Wendorff <[EMAIL PROTECTED]>

> Das Berufungsgericht hat sich nur auf gedruckte
> Kartenwerke bezogen.


Nochmal: Das Urteil des Berufungsgerichtes, auf das Du Dich immer wieder
beziehst, wurde durch das (von Dir verlinkte)  BGH-Urteil aufgehoben und
zur erneuten Verhandlung an das Gericht zurückverwiesen. Es ist also
_nicht rechtskräftig_ geworden und deshalb irrelevant!.

Gruß Thomas
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