Stefan Schwan schrieb:

> ich hatte diesbezüglich aber auch schonmal die Frage aufgeworfen, ob
> so ein Verbot für Fahrrader auf Feldwegen überhaupt verfassungsgemäß
> sein kann:
> 
> 
> §45 StVO bestimmt das Straßen aus Gründen der Sicherheit,
> Natur/Wasser/Lärmschutz und Forschung gesperrt werden dürfen.
> Im Gegensatz zu "Sicherheit" ist es für die anderen Ziele nicht
> geeignet/erforderlich/verhältnissmäßig Radfahren zu verbieten...

Verfassungsgemäß? Warum beschränkst Du Dich der Einfachheit halber nicht 
erstmal auf §45(9)-gemäß?


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