Hallo.

Am Samstag, 23. August 2008 schrieb Johann H. Addicks:
> fremde Kraftfahrzeuge untersagt sind. (Berechtigte
> zulässig!)

Das ist ein missverständnis deinerseits.

"permissive" heißt: Der Eigentümer hat generell nichts dagegen, wenn die 
Öffentlichkeit diesen Weg benutzt.

Was du meinst, wäre "private", denn jeder der vom Eigentümer die Erlaubnis 
bekommt, hat natürlich automatisch die selben Betretungsrechte wie der 
Eigentümer.

Ich finde aber "private" hier unangmessen, siehe andere Mail.

Gruß, Bernd

-- 
Neid ist Ärger über den Mangel an Gelegenheit zur Schadenfreude.

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