Am Sonntag, 24. August 2008 schrieb Heiko Jacobs:

> Genau, das ist der Standard f?r Feld- und Waldwege in .de:
> Autoverkehr nur f?r Land- und Forstwirtschaft,

Nope, kein Standard, das regelt jedes Bundesland für sich. Nachdem ich 
jetzt ein Reihevon  Landesgesetze diesbezüglich aus Neugier 
durchforstet habe, scheint die Beschränkung auf forst- und 
landwirtschaftlichen Verkehr eher in der Minderheit zu sein.

> Wenn allgemeiner Kfz-Verkehr zulaesig ist, dann gibt es fuer diesen
> ja wohl ein algemein erreichbares Ziel und es waere an highway=
> unclassified oder service zu denken...

Nope, man darf sie schlicht aus einer Laune heraus befahren, auch wenn 
da nur ein Acker am Ende ist.

Grüße

René




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