Hallo,

Alexrk schrieb:
> Ist das wirklich so, dass *auch die Grundkarte* in diesen amtlichen 
> Veröffentlichungen dann gemeinfrei ist? So sicher bin ich mir da ja nicht.

§ 5 Abs. 1 UrhG:
"Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie
Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen
keinen urheberrechtlichen Schutz."

Allerdings finde ich "§ 5 Abs. 2 UrhG" sehr interessant:
"Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse
zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der
Einschränkung, dass die Bestimmungen über Änderungsverbot und
Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend
anzuwenden sind."

Die Kommunen nennen ihre Stadtpläne ja "amtliche Kartenwerke".

Grüße
Tobias

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