Hallo, Alexrk schrieb: > Ist das wirklich so, dass *auch die Grundkarte* in diesen amtlichen > Veröffentlichungen dann gemeinfrei ist? So sicher bin ich mir da ja nicht.
§ 5 Abs. 1 UrhG: "Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz." Allerdings finde ich "§ 5 Abs. 2 UrhG" sehr interessant: "Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, dass die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind." Die Kommunen nennen ihre Stadtpläne ja "amtliche Kartenwerke". Grüße Tobias _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de