Roland Spielhofer wrote:
> Stefan Hirschmann schrieb:
>> Martin Koppenhoefer wrote:
>> Nehmen wir mal Österreichs Autobahnen. Sofern kein gesondertes Limit
>> besteht:
>> Bis 22:00 Uhr: 130 km/h
>> Ab 22:00 Uhr: 110 km/h
> 
> Seit wann soll denn das so sein?

Seit 1. Dezember 1989, 22.00 Uhr ;)

Allerdings gilt es, wie ich inzwischen weiß doch nicht für alle
Autobahnen, sondern nur für:
     1. Innkreisautobahn A 8 im gesamten Bereich;
     2. Pyhrnautobahn A 9 im gesamten Bereich,
        ausgenommen Bosruck- und Gleinalmtunnel;
     3. Tauernautobahn A 10 im gesamten Bereich,
        ausgenommen Tauern- und Katschbergtunnel;
     4. Inntalautobahn A 12 im gesamten Bereich;
     5. Brennerautobahn A 13 im gesamten Bereich;
     6. Rheintalautobahn A 14 im gesamten Bereich.


Geregelt wurde das ganze im Bundesgesetzblatt BGBl.Nr. 527/1989 ST0218.

Langtitel: Verordnung:  Geschwindigkeitsbeschränkungen auf
bestimmten Autobahnen zur Nachtzeit

Und falls es jemand wirklich lesen will:
<http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=l&v=bgbl&db=BGBL&q={$QUERY}&sl=100&t=doc4.tmpl&s=(527/1989):PORG%20und%20(0):TEIL>

MfG Stefan

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